Zwei Wege, die meist zusammengehören
Die meisten Aufträge beginnen mit einer offenen Frage — wer waren die Vorfahren, und wie weit kommt man zurück. Manche beginnen mit einer sehr genauen Frage: Ein einziger Eintrag fehlt, und ohne ihn geht es nicht weiter. Für beides gibt es einen eigenen Weg.
Ahnenforschung
Der vollständige Weg von Ihnen zurück in die Zeit, aus der noch Aufzeichnungen erhalten sind. In Deutschland endet dieser Weg meist im 17. Jahrhundert — dort, wo die Kirchenbücher beginnen oder wo der Dreißigjährige Krieg sie vernichtet hat.
Erforschung der direkten Vorfahren
Wir arbeiten Generation für Generation rückwärts: von Ihnen zu Ihren Eltern, Großeltern, Urgroßeltern. Jede Generation wird abgeschlossen, bevor die nächste beginnt — so entstehen keine Lücken, die später alles infrage stellen.
Erstellung des Stammbaums
Sie erhalten den Stammbaum als GEDCOM-Datei, die sich in jedes gängige Genealogieprogramm einlesen lässt, und zusätzlich als PDF zum Ausdrucken. Dazu Personenblätter mit allen ermittelten Daten je Vorfahr.
Quellenbelege
Zu jeder Angabe gehört ihre Quelle: Archiv, Bestand, Signatur, Blatt- oder Eintragsnummer. Wo wir Kopien anfertigen dürfen, liegen sie bei. Wo eine Angabe nur erschlossen ist, steht das ausdrücklich dabei.
Digitales Ergebnis
Alles, was entsteht, bekommen Sie in offenen Formaten — GEDCOM, PDF, JPG. Nichts ist an ein Programm oder ein Abonnement gebunden. Ihre Forschung gehört Ihnen und bleibt in zehn Jahren noch lesbar.
Archiv- und Kirchenbuchrecherche
Der gezielte Auftrag, wenn Sie selbst forschen und an einer bestimmten Stelle nicht weiterkommen — weil der Bestand nicht digitalisiert ist, weil das Archiv zu weit weg liegt oder weil die Handschrift sich nicht entziffern lässt.
- Kirchenbücher
- Taufen, Trauungen und Bestattungen. Nach dem Konzil von Trient (1563) für die katholische Kirche vorgeschrieben, in evangelischen Gemeinden regional ab dem 16. Jahrhundert. Flächendeckend erhalten sind sie meist erst nach dem Dreißigjährigen Krieg. Ein Großteil ist heute über Archion und Matricula digital einsehbar — der Rest liegt weiterhin nur im Archiv.
- Standesamtsregister
- In Preußen ab dem 1. Oktober 1874 verpflichtend, im übrigen Deutschen Reich ab dem 1. Januar 1876. Im linksrheinischen Gebiet gab es die Zivilstandsregister schon seit der französischen Zeit um 1798. Geburts-, Heirats- und Sterberegister sind die zuverlässigste Quelle des 19. und 20. Jahrhunderts. Die Standesämter führen sie 110 Jahre (Geburt), 80 Jahre (Ehe) und 30 Jahre (Tod); danach gehen sie an die Archive über und werden frei benutzbar.
- Ortsfamilienbücher
- Systematisch ausgewertete Ortsbestände, die alle Familien einer Gemeinde über Jahrhunderte erschließen. Wo eines existiert, verkürzt es die Recherche erheblich — deshalb steht die Prüfung darauf immer am Anfang.
- Militärunterlagen
- Stammrollen, Musterungs- und Ranglisten sowie die Verlustlisten des Ersten Weltkriegs. Sie nennen häufig Geburtsort und Beruf und schließen damit Lücken, die die Kirchenbücher offenlassen.
- Auswandererlisten
- Die Hamburger Passagierlisten, Bremer Verzeichnisse und die Ankunftslisten der Zielhäfen. Für Familien mit ausgewanderten Zweigen oft die einzige Brücke über den Atlantik.
- Adressbücher und Zeitungen
- Adressbücher belegen Wohnorte und Berufe zwischen den amtlichen Einträgen. Zeitungen liefern Familienanzeigen, Traueranzeigen und gelegentlich das, was kein Register festhält: die Geschichte hinter dem Datum.
Was darüber hinaus möglich ist
Kurrent- und Sütterlin-Transkription
Sie haben Briefe, Urkunden oder Tagebücher, die niemand mehr lesen kann. Wir übertragen sie zeilengetreu in heutige Schrift — mit Anmerkungen zu unsicheren Stellen statt geglätteter Vermutungen.
Gedruckte Familienchronik
Der Forschungsbericht als gebundenes Buch — mit Stammbaum, Personenblättern, Quellenverzeichnis und den Abbildungen der Originaldokumente.
Heraldische Ahnentafel
Ihre Ahnentafel als gestalteter Kunstdruck im Format 50 × 70 cm, gesetzt in der Formensprache klassischer Stammtafeln. Auf Wunsch gerahmt.
Wo auch wir nicht weiterkommen
Ahnenforschung ist keine Frage der Mühe, sondern der Überlieferung. Wo Quellen fehlen, hilft kein Aufwand. Das betrifft vor allem vier Fälle:
- Kriegsverluste. Viele Kirchenbücher sind im Dreißigjährigen Krieg oder im Zweiten Weltkrieg verbrannt. Was 1945 vernichtet wurde, existiert nicht mehr — auch nicht in Kopie.
- Sperrfristen. Personenstandsunterlagen sind erst nach 110 Jahren (Geburt), 80 Jahren (Heirat) und 30 Jahren (Tod) frei einsehbar. Für jüngere Einträge braucht es die Berechtigung als direkter Nachkomme.
- Namensgleichheit. In manchen Regionen tragen ganze Dörfer denselben Familiennamen. Ohne einen unterscheidenden Beleg bleibt eine Zuordnung eine Vermutung — und als solche kennzeichnen wir sie.
- Fehlende Ausgangsdaten. Ohne einen belegbaren Anknüpfungspunkt in der eigenen Familie beginnt die Suche im Nichts. Ein Sterbedatum eines Großelternteils genügt oft schon.
Diese Punkte prüfen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung, bevor Sie irgendetwas beauftragen. Sieht es aussichtslos aus, sagen wir es Ihnen — und nehmen den Auftrag nicht an.